Kosten
Die Vergütung für anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bemisst sich seit dem 1. Juli 2004 in Deutschland nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Meinem Leitbild entsprechend steht bei mir völlige Gebührentransparenz stets im Vordergrund.
Dementsprechend kläre ich meine Mandantschaft bereits in unserem ersten Gespräch darüber auf, welche Kosten ihr durch meine Beauftragung voraussichtlich entstehen werden.
Auch im Verlauf der Bearbeitung des Mandats behalte ich die Kosten stets im Blick und achte darauf diese so niedrig wie möglich für Sie zu halten. Kostenauslösende Maßnahmen stimme ich mit meiner Mandantschaft vorher ab.
Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, kläre ich gerne mit dem Rechtsschutzversicherer, ob dieser die Kosten im konkreten Fall übernimmt.